Für die Aufnahme in Mykke gibt es nur drei Einschlusskriterien:
1. Verdacht auf Myokarditis muss der Grund für die Behandlung (gewesen) sein.
2. Die Patienten müssen jünger als 18 Jahre sein.
3. Die Eltern bzw. die/der Erziehungsberechtigte(n) müssen ihre Einwilligung erklärt haben.
Dies bedeutet, dass Mykke keine festen Kriterien für die Diagnose der Myokarditis vorgibt.
Vielmehr wird die Verdachtsdiagnose Myokarditis von den behandelnden Ärzt*innen nach ihren Kriterien gestellt.
Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie hier.